Impressum
AI Tech GmbH
Ferdinandstrasse 25-27
20095 Hamburg
Deutschland
Amtsgericht Hamburg HRB181320
UST-ID-Nr: DE364225527
Steuer.Nr: 48/701/00707
EORI-Nr: DE946299769814513
Geschäftsführer: Ararat Oganesyan
Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 18 Abs. 2 MStV
Ararat Oganesyan
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
ALLGEMEIN
Lieferungen erfolgen von uns ausschließlich zu diesen Verkaufsbedingungen. Mit Annahme unseres Angebotes erkennt der Kunde diese Bedingungen an, und zwar auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in Widerspruch stehen. Wenn der Kunde unsere Bedingungen nicht anerkennen will, muss er unser Angebot ablehnen. Soweit von der AI Tech GmbH Software (Betriebssysteme oder ähnliche Programme) bezogen werden, ist Gegenstand dieses Vertrages das auf den Datenträger aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material. Sie werden im Folgenden auch als Software bezeichnet.
§1 AUFTRAGSERTEILUNG
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge und Bestellungen unserer Kunden können von uns durch ausdrückliche schriftliche Mitteilung, per Telefax, mündlich oder fernmündlich oder durch direkte unmittelbare Übersendung der Ware innerhalb einer Frist von 8 Tagen angenommen werden. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn auf Seiten des Käufers eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist, Konkurs- oder Vergleichsantrag gestellt wurde oder sich der Vertragspartner mit der Bezahlung einer Sendung in Verzug befindet.
§2 VERSAND
Die Beförderungsgefahr trägt der Empfänger, auch bei frachtfreier Lieferung. Die Entscheidung über die Versendungsform (Transportweg) behalten wir uns vor. Außer auf ausdrückliche schriftliche Erklärung seitens des Kunden wird die Ware durch uns für den Transport zwangsversichert. Die eingetretenen Transportschäden und Transportverluste sind unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet ohne dass es seiner vorhergehenden ausdrücklichen Zustimmung bedarf.
§3A GEWÄHRLEISTUNGSBESTIMMUNGEN FÜR ALLE COMPUTER, MONITORE UND DRUCKER
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Auslieferung von unserem Lager. Reparaturen, die außerhalb der Gewährleistungsfrist von der AI Tech GmbH für den Fachhandel durchzuführen sind, werden gemäß der jeweils gültigen Computerpreisliste für Reparaturpauschalen berechnet. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und die Kopie des Lieferscheines oder der Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, beizufügen. Durch Gewährleistung treten keine neuen Gewährfristen in Lauf. Verschleißerscheinungen und die Folgen unsachgemäßer Lagerung oder Benutzung der Ware seitens des Kunden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Unsere Gewährspflicht erlischt, wen n der Kunde offensichtliche Mängel uns nicht innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware bei ihm schriftlich anzeigt. Ein Vorabtausch ist nicht möglich. Die Retoure muss frei angeliefert werden. Die Gewährleistungspflicht der AI Tech GmbH beschränkt sich auf eine Nachbesserung der entsprechenden Ware. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung erfolgt eine Nachlieferung (Ersatzlieferung). Danach steht dem Käufer ein uneingeschränkter Wandlungs- bzw. Minderungsanspruch zu. Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware, Betriebssystemen und anderer Software gelten diese als nicht zusammengehörend verkauft.
§ 3B SONSTIGE GEWÄHRLEISTUNGSBESTIMMUNGEN
Die AI Tech GmbH tritt ihre Gewährleistungsansprüche, die sie gegenüber ihren Vorlieferanten hat, an den Kunden der AI Tech GmbH ab. Etwaige Gewährleistungsansprüche, die von den Kunden gegen die AI Tech GmbH geltend gemacht werden, sind von der vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme der Lieferanten der AI Tech GmbH abhängig. Die AI Tech GmbH ist nur bei erfolgloser vorheriger gerichtlicher Inanspruchnahme gegen die Vorlieferanten gewährleistungspflichtig.
§ 3C HAFTUNG
Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen. Soweit es sich um von der AI Tech GmbH hergestellte Produkte handelt, ist ein Anspruch aus Produzentenhaftung, soweit er einen unmittelbaren Abnehmer betrifft, ausgeschlossen.
§ 3D GEWÄHRLEISTUNGSABGELTUNG
Bei Vereinbarung eines Gewährleistungsabschlages auf den Kaufpreis erlischt jede Gewährleistungspflicht.
§ 4 LIEFERUNG, LIEFERZEIT UND LIEFERVERZUG
Die Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung etwaiger Vertragsmodalitäten erfolgt ist. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen per Einschreiben gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten ist. Betriebsstörungen gleich welcher Sphäre und gleich wo durch bedingt - befreien von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung nicht gegeben ist oder von ihm nicht zu vertreten ist, der Vorrat nicht reicht oder Umstände, wie z.B. Streik oder höhere Gewalt, vorliegen, welche die Liefermöglichkeiten erheblich und dauerhaft beeinträchtigen. Der Verkäufer wird den Besteller unverzüglich über eine Nichtverfügbarkeit oder eine nur teilweise Verfügbarkeit der Ware und die hierfür einschlägigen Gründe informieren und dem Besteller eine von diesem bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.
Liefertermin und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht die Parteien den Liefertermin ausdrücklich als verbindlich in dem Vertrag bezeichnet haben oder ein verbindlicher Liefertermin durch den Verkäufer schriftlich bestätigt worden ist. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsschluss.
Der Besteller kann, sofern nur ein unverbindlicher Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferfrist vereinbart worden ist, vier Wochen nach überschreiten dieses Termins oder dieser Frist den Verkäufer schriftlich dazu auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist (zwei Wochen) seiner Lieferverpflichtung nachzukommen. Der Besteller hat das Recht, den Verkäufer darauf hinzuweisen, dass er die Abnahme der Lieferung nach Fristablauf ablehne. Mit dem Zugang einer entsprechenden Aufforderung des Bestellers kommt der Verkäufer in Verzug. Dem Verkäufer ist, sofern der Lieferverzug auf Umständen beruht, die er nicht zu vertreten hat, eine weitere Fristverlängerung um zwei Wochen einzuräumen. Die Voraussetzungen hierfür hat der Verkäufer zu beweisen. Ereignisse höherer Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, z. B. durch Ausfuhr, Streik oder Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
Der Besteller kann den Ersatz eines Verzugsschadens verlangen, wenn dem Verkäufer oder einem Erfüllungsgehilfen des Verkäufers Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Verkäufer oder seinen Erfüllungsgehilfen beschränkt sich der Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens auf höchstens 5 % des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer). Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
Nachdem der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Lieferung der bestellten Ware auch innerhalb der vom Besteller gesetzten Nachfrist nicht nachgekommen ist oder, sofern der Lieferverzug auf vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umständen beruht und diesem aufgrund dessen eine weitere Nachfrist eingeräumt worden ist, auch innerhalb dieser Frist keine Lieferung vorgenommen hat, kann der Besteller durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
Voraussetzung für einen Anspruch des Bestellers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist eine schuldhafte Pflichtverletzung des Verkäufers. Im Falle einer lediglich fahrlässigen und nicht grob fahrlässigen Pflichtverletzung beschränkt sich ein Schadensersatzanspruch des Käufers auf höchstens 10 % des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer). Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
§ 5 PREISE
a) Die Preise sind freibleibend. Maßgebend für die Berechnung einzelner Lieferungen ist die letzte Preisliste, jedoch mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, eingetretene Preiserhöhungen (z.B. aufgrund von Veränderungen des Wechselkurses, Frachtverteuerungen etc.) ohne vorherige Ankündigung weiterzugeben. Alle Preise verstehen sich ab Lager Paderborn-Sennelager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b) Eine Bestellung des Käufers ist verbindlich. Maßgeblich sind die am Tag der Bestellung gültigen Preise. Die Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Nachnahme kommt eine Nachnahmegebühr von EUR 3,00 dazu.
§ 6 ZAHLUNG
Die Lieferung erfolgt per Nachnahme oder Vorauskasse ohne Skontoabzug. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gilt als maximales Zahlungsziel 7 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug. Der Käufer verpflichtet sich nach Ablauf dieser Frist ohne besondere Mahnung Zinsen auf unsere Forderung in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sofern keine abweichenden ausdrücklichen Zahlungsmodalitäten vereinbart werden, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis per Banklastschrift von dem Käufer einzuziehen. Der Käufer erteilt hiermit bereits seine Abbuchungsvollmacht für das Banklastschriftverfahren. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 7 EIGENTUMSVORBEHALT
a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit Forderungen gegenüber dem Vertragspartner in laufender Rechnung gebucht sind. (Kontokorrentvorbehalt)
b) Bei wesentlichem vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die AI Tech GmbH berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzunehmen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme eines gelieferten Gegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die AI Tech GmbH hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Für den Fall, dass der von der AI Tech GmbH gelieferte Gegenstand gepfändet wird, ist davon die AI Tech GmbH sofort zu unterrichten und derjenige darauf hinzuweisen, der die Pfändung vornimmt, damit Klage nach § 771 ZPO erhoben werden kann.
c) Die Eigentumsvorbehaltsware ist vom Kunden mit kaufmännischer Sorgfalt für die AI Tech GmbH zu verwahren und auf Kosten des Käufers gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Haftungsrisiken ausreichend zu versichern. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits hiermit an die AI Tech GmbH ab. Die AI Tech GmbH nimmt die Abtretung an.
d) Wird der Kaufpreis durch den Käufer per Wechsel oder Scheck bezahlt, so begründet dies lediglich ein Wechsel oder scheckmäßige Forderung des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt sowie die Forderungen aus der Warenlieferung bzw. die Ansprüche aus verlängertem Eigentumsvorbehalt erlöschen erst, wenn der Wechsel oder der Scheck vom Käufer als Bezogenen bezahlt worden ist.
e) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt der AI Tech GmbH hiermit schon jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder mit Vereinbarung weiterverkauft worden ist. Die AI Tech GmbH nimmt die Abtretung hiermit an.
f) Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung in Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer jetzt schon die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer nach Verarbeitung / Verbindung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörenden Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
g) Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt, insbesondere die Kundenbestellungen, die Auftragsbestätigungskopien, die Rechnungskopien, und dass der Käufer seinen Schuldnern die Abtretung an die AI Tech GmbH mitteilt.
h) Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Käufer stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit im Alleineigentum des Käufers stehenden Gegenständen oder mit Gegenständen, an denen kein verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht, verarbeitet, steht dem Verkäufer das Alleineigentum an der neuen Sache zu. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet, s0 steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen z. Zt. der Verarbeitung zu.
i) Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 1F% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
j) Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes Eigentum an dem Datenträger mit dem darin verkörperten Programm. Die Software sowie etwaige Beschreibungen, Dokumentationen sowie sonstiges Begleitmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Ihr Eigentumsrecht wird dadurch eingeschränkt. Mit dem Erwerb der Software wird Ihnen das einfache und persönliche Recht, die beiliegende Kopie der Software auf einen einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit [LPU]) zu benutzen, eingeräumt. Die Vervielfältigung ist nur zum Erstellen einer 5icherungskopie gestattet.
§ 8 SCHADENSERSATZ BEI VERTRAGSVERLETZUNG
Die AI Tech GmbH macht darauf aufmerksam, dass der Käufer für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet, die dem Lizenzgeber aus seiner Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch den Käufer entstehen. Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass eine Vervielfältigung oder Verbreitung der Software oder einer bearbeiteten oder umgestalteten Fassung mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht ist.
§ 9 SOFTWAREGEWÄHRLEISTUNG
Die AI Tech GmbH gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Übergabe der Datenträger, auf denen die Software aufgezeichnet ist, unter normalen Betriebsbedingungen in der Materialausführung fehlerfrei ist. Sollte der Datenträger fehlerhaft sein, so kann der Erwerber Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 24 Monaten ab Lieferung verlangen. Bei fehlschlagender Ersatzlieferung können Sie zwischen Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages wählen. Treten Fehler in der Software selbst auf, steht dem Erwerber ausschließlich ein Wandlungsrecht zu. Dieses Wandlungsrecht erstreckt sich nicht auf etwaige mitgelieferte Hardware. Schadensersatzansprüche sowie Ersatzansprüche für Mangel, Folge- und Begleitschäden können nur bei zugesicherter Eigenschaft gewährt werden, die einer besonderen schriftlichen Vereinbarung bedürfen.
§ 10 EXPORT
Der Export von Vertragsware in Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft oder der Import von Vertragsware aus Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist unzulässig, es sei denn, wir erteilen hierzu vorher unsere schriftliche Zustimmung. Für al le Exporte sind die europäischen und / oder US-amerikanischen Exportverbote zu beachten.
§ 11 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung für beide Vertragspartner ist Hamburg. Gerichtsstand ist Hamburg. Sollten unterschiedliche Geschäftsbedingungen verschiedene Gerichtsstände ausweisen, so wird hiermit Hamburg als Gerichtsstand vereinbart, soweit der Käufer Vollkaufmann ist.
§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNG
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Für eine unwirksame Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung gelten, die der unwirksamen möglichst nahekommt. Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit.
Stand: Januar 2026
